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Whitepaper: Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz
Zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften regeln Arbeitsschutz, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. In diesem Whitepaper finden Sie Erkenntnisse und Möglichkeiten zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
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Whitepaper: Gesundheit & Sicherheit am Arbeitsplatz
Faktor Nr. 1: Lärmbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen
Lärm ist unerwünschter Schall (zum Beispiel Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik, störender Sprachschall), der zu Hörbeeinträchtigungen oder zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Lärmschwerhörigkeit steht an der Spitze der Statistik von Berufskrankheiten. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt.
Gesundheitliche Folgen hoher Lärmbelastung
Bei hoher Lärmbelastung, bei aufgedrehter Musik oder lautem Straßenverkehr werden die Härchen niedergedrückt. Sie leiten dann so lange schlechter, bis sie sich wieder aufgerichtet haben. Ein Explosionsknall oder viele Jahre Dauerlärm am Arbeitsplatz können sie ganz knicken oder abbrechen lassen. Die Folge ist ein Hörverlust, der nicht reparabel ist, weil die Härchen nicht mehr nachwachsen.
Das Hören ist einer der Hauptsinne unseres Gehirns, Lärmbelästigungen wirken ablenkend. Konzentrationsverlust und Ermüdung, verminderte Arbeitsleistung durch Erhöhung der Beanspruchung des Organismus, mangelnde Konzentration, Aufmerksamkeit und eine Störung der sprachlichen Kommunikation sind die Folge.
Eine Heilung von Schwerhörigkeit ist nicht möglich; auch Hörgeräte können nur eine begrenzte Verbesserung erreichen. Daher ist es wichtig, sich vor Lärm zu schützen.
Vorschriften und Auslösewerte
Wenn Schallpegel gemessen werden, wird ein Filter verwendet, der die Eigenschaften des Gehörs simuliert. Dieser Filter wird als A-Filter bezeichnet. Schall wird üblicherweise in Dezibel = dB(A) gemessen.
Im Februar 2003 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die EG-Richtlinie 2003/10/EG. Diese Richtlinie regelt, in welchem Maße Beschäftigte Lärm ausgesetzt sein dürfen. Wie schon in der alten Richtlinie wird auch in der neuen Richtlinie vor allem die Pflicht zur technischen Lärmminderung betont.
In der deutschen Umsetzung dieser Richtlinie in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung werden zum Beispiel zwei Werte für den Tagesexpositionspegel unterschieden: Der untere Auslösewert von 80 dB(A) sowie der obere Auslösewert von 85 dB(A). Bei Erreichen bzw. Überschreiten dieser Werte werden Maßnahmen erforderlich, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können.
Präventionsmaßnahmen
Bei Überschreiten des unteren Auslösewertes muss dem Arbeitnehmer Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Benutzung ist aber erst beim Erreichen oder Überschreiten des oberen Auslösewertes vorgeschrieben. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört das Tragen von Gehörschutz in Lärmbereichen, die extra als solche gekennzeichnet werden müssen.
Maschinen stellen die Hauptgeräuschquellen am Arbeitsplatz dar. Insofern ist die Forderung nach Lärmminderung an der Quelle, das heißt bei den eingesetzten Maschinen, ein wesentlicher Faktor im Konzept der Lärmminderung.
Als Premiumhersteller bevorzugt PFERD in der eigenen Fertigung möglichst geräuscharme Maschinen und Arbeitsverfahren und arbeitet ständig an der Entwicklung lärmreduzierter Werkzeuge. Die Schruppscheibe SGP WHISPER STEELOX erzeugt durch ihre patentierte mehrlagige Bauform zum Beispiel deutlich geringere Vibrationen und erheblich weniger Lärm als herkömmliche Schruppscheiben. Die Lärmbelastung wird um bis zu 12 dB(A) verringert, was einer Reduzierung von mehr als 90 % entspricht.
Faktor Nr. 2: Vibrationsbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen
Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die bei dauerhafter Übertragung auf das Hand-Arm-System (Hand-Arm-Vibrationen) oder auf den gesamten Körper (Ganzkörper-Vibrationen) die Gesundheit des Menschen gefährden. Vibrationen können zu Durchblutungsstörungen, Knochen- oder Gelenkschäden, neurologischen oder Muskelerkrankungen, Rückenschmerzen und Schädigungen der Wirbelsäule führen.
Gesundheitliche Folgen hoher Vibrationsbelastung
Die Wirkung von Vibrationen hängt von der Frequenz und Stärke ab. Der niederfrequente Anteil führt zu Muskel- und Skeletterkrankungen (Schädigung der Gelenke).
Die hochfrequenten Anteile schädigen das periphere Gefäß- und Nervensystem (Durchblutungsstörungen der Finger und Hände bis hin zu Taubheit und Verlust der Greifkraft). Bereits geringe Vibrationsbelastungen können Beschwerden und eingeschränkte Produktivität hervorrufen.
Präventionsmaßnahmen
Wird der Auslösewert von 2,5 m/s2 bei Hand-Arm-Vibrationen überschritten, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, in einem Maßnahmenplan zu beschreiben, mit welchen Mitteln und in welchem Zeitraum die Belastung der Werker verringert werden soll. Bei Erreichen des Grenzwertes von 5,0 m/s2 bei Hand- Arm-Vibrationen ist eine weitere Beschäftigung mit schwingungsbelastenden Arbeiten nicht zulässig. Gleiches gilt auch bei Ganzkörper-Vibrationen.
Bei Erreichen des Auslösewertes:
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Vibrationsminderungsprogramm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen ausarbeiten und durchführen (§10 LärmVibrationsArbSchV).
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Die Beschäftigten hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen unterrichten, unterweisen und arbeitsmedizinisch beraten (§11 LärmVibrations-ArbSchV).
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Den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten (§5 ArbMedVV).
Bei Erreichen des Expositionsgrenzwertes:
- Unverzüglich Gründe ermitteln und weitere Maßnahmen ergreifen, um die Exposition auf einen Wert unterhalb der Expositionsgrenzwerte zu senken (§10 LärmVibrationsArbSchV).
- Für die Beschäftigten regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (zum Beispiel nach G46) veranlassen (§5 ArbMedVV).
- Qualität steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Nutzen und Kundenzufriedenheit. Darum forscht PFERD und entwickelt innovative Hochleistungsprodukte zur Reduzierung von Vibrationseinflüssen, zum Beispiel den Anti-Vibrationshandgriff SENSOHANDLE und Geradschleifer mit elastisch gelagerter Spindel.
Mehr Informationen zu Geradschleifern mit elastisch gelagerter Spindel und dem SENSOHANDLE finden Sie im Werkzeughandbuch, Katalogbereich 9.
Grundlage für die in diesem Whitepaper getroffenen Aussagen zu Lärm- und Vibrationsbelastungen: „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen“ in der Fassung vom 18. Oktober 2017. Weitergehende Informationen und Unterstützung erhalten Sie auch von den zuständigen Berufsgenossenschaften.
Faktor Nr. 3: Staubbelastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen
Staub ist die Verteilung von festen Stoffen in ihrer groben, feinen oder feinsten Form, innerhalb der Luft. Diese disperse Verteilung kann durch mechanische und chemische Prozesse sowie durch Aufwirbelung, zum Beispiel verschüttetem Material, verursacht werden. Die Luftqualität in Arbeitsräumen wird durch Staub beeinträchtigt. Für die Gesundheitsgefährdung ist nicht allein der Schadstoffgehalt verantwortlich, sondern in erster Linie die Größe der Partikel: Je kleiner, desto höher das Gefährdungsrisiko.
Präventionsmaßnahmen
Um die Gesundheit der Beschäftigten vor einer Gefährdung durch Stäube zu schützen, ist das Einhalten der Arbeitsplatzgrenzwerte notwendig. Aus diesem Grund sollten Anlagen, Maschinen und Geräte so ausgewählt und betrieben werden, dass möglichst wenig Staub freigesetzt wird. Wird dennoch Staub freigesetzt, ist auf Seite des Unternehmens auf folgende Punkte zu achten:
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Stäube an der Austritts- bzw. Entstehungsstelle erfassen und nach Möglichkeit vollständig entsorgen.
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Staub verursachende Maschinen etc. mit wirksamen Absaugungen versehen. Die abgesaugte Luft dabei so führen, dass so wenig Staub wie möglich in die Atemluft der Beschäftigten gelangt.
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Unvermeidbare Staubablagerungen durch Feucht-/Nass- oder saugende Verfahren entfernen.
Maßnahmen bei Tätigkeiten mit Staubexposition:
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Eine Ausbreitung des Staubes auf unbelastete Arbeitsbereiche verhindern.
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Organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Dauer der Exposition zu
verkürzen.
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Geeignete persönliche Schutzausrüstung, insbesondere zum Atemschutz, zur Verfügung stellen. Der Atemschutz muss bei Expositionsspitzen vom Arbeitnehmer getragen werden.
Als innovative Werkzeuglösungen bietet PFERD unter anderem die High Speed Disc ALUMASTER für die Bearbeitung von Aluminium an, da sie keine gesundheitsgefährdenden und explosiven Stäube erzeugt. Die Diamantwerkzeuge für Gießereien zeichnen sich ebenfalls durch eine geringe Staubbelastung dank Formbeständigkeit des Schleifwerkzeuges (kein Eigenverschleiß) aus.
Grundlage für die über Staubbelastung getroffenen Aussagen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), speziell die TRGS 900.
Faktor Nr. 4: Körperliche Belastung kann unserer Gesundheit Schaden zufügen
Arbeiten mit erhöhtem Kraftaufwand oder in ungünstigen Körperhaltungen, insbesondere über einen langen Zeitraum, können Gesundheitsschäden verursachen und sind eine Gefahr für das Muskel-Skelett-System. Es können chronische Schäden mit kontinuierlich zunehmenden Dauerbeschwerden auftreten, zum Beispiel degenerative Gelenkserkrankungen, Sehnenscheidenentzündungen, Schädigungen der peripheren Nerven oder Muskelverspannungen.
Präventionsmaßnahmen
Nach § 5 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsbedingungen hinsichtlich ihrer möglichen gesundheitsschädigenden Einflüsse zu bewerten. Zur Beurteilung sind die Faktoren Dauer, Häufigkeit, Körperhaltung, Aktionskraft und Ausführungsbedingungen in Kombination zu betrachten.
Eine Möglichkeit, diesen gesundheitsschädigenden Einflüssen entgegenzuwirken, ist die Verwendung von kleinen, leichten und handlichen sowie gut zu führenden Werkzeugen und Werkzeugantrieben. Beim Einsatz von Werkzeugen kommt es darauf an, die Arbeit mit dem geringsten Kraftaufwand bei bestmöglicher Kontrolle und größtmöglichem Komfort zu erledigen.
Grundlagen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
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Die langjährige Erfahrung unserer technischen Kundenberater und unser direkter Kontakt mit den Anwendern vor Ort tragen dazu bei, dass wir bei der Entwicklung und Fertigung von PFERD-Werkzeugen alles daransetzen, die Arbeitsergonomie zu verbessern.
Unsere Vertriebsberater und technischen Kundenberater stehen Ihnen auch vor Ort gerne zur Verfügung. PFERD erarbeitet mit Ihnen anwendungstechnische Lösungen für die Bearbeitung der unterschiedlichsten Werkstoffe.