Fachwissen

Was sind die Kriterien für Werkzeug "made in Germany"?

Ob Profi oder Heimwerker – mit Werkzeug "made in Germany" setzen Sie auf Qualität und Zuverlässigkeit. Doch welche Kriterien genau, damit ein Werkzeug mit "made in Germany" bezeichnet werden darf?

Der Produktionsstandort Deutschland besitzt weltweit hohes Ansehen. Der nachhaltige Exporterfolg deutscher Produkte ist nicht zuletzt eine Folge der „Marke“ „made in Germany“.
Bei dem bekannten und sowohl im Inland als auch im Ausland nachgefragten “made in Germany“ handelt es sich um eine plakative positive Ursprungskennzeichnung, die in der Regel auf dem Werkzeug selbst angebracht wird. Sie erfolgt zunächst auf eigene Verantwortung des Herstellers, kann jedoch im Einzelfall gerichtlich nachgeprüft werden. 

Obwohl sie in den Augen vieler Kundenkreise den Charakter einer Qualitätskennzeichnung hat, ist sie offiziell lediglich eine geographische Herkunftsangabe. Es gibt kein Gesetz, das genaue Vorgaben macht, unter welchen Bedingungen ein Werkzeug "made in Germany" ist. Das Gesetz  gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet u. a. ganz allgemein die Irreführung von Verbrauchern. Auf dieser Basis wurden solche Kriterien jedoch von Gerichten entwickelt. Für Werkzeuge gilt:

  • Werkzeuge dürfen nur dann mit „made in Germany“ bzw. „Germany“ gekennzeichnet und beworben werden, wenn alle qualitätsbegründenden Arbeitsgänge zu ihrer Herstellung in Deutschland ausgeführt worden sind.
  • Werkzeugsätze dürfen übrigens nur dann mit „made in Germany“ oder „Germany“ beworben werden, wenn alle enthaltenen Werkzeuge aus deutscher Fertigung stammen.

Andere Kriterien, wie die Herkunft des Stahls oder der rein rechnerische Anteil an der Wertschöpfung sind jedoch nicht anwendbar.

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